Kabinen-Nutzung: Vorlage für den 3G-Nachweis durch den Gastverein

Seit Anfang der Woche ist in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung Sport in Kraft. Während es für den Sport im Freien keinerlei Einschränkungen oder Vorgaben mehr gibt, ist der Zutritt zu geschlossenen Räumen wie der Kabine nur noch mit 3G-Nachweis erlaubt. Der Heimverein ist als Hausrechtsinhaber verpflichtet, die Regelungen auf dem eigenen Sportgelände umzusetzen.

Diese Information hat der WFV am 26.08.2021 auf seiner Homepage mit dem Berichtstitel „Kabinen-Nutzung: Vorlage für den 3G-Nachweis durch den Gastverein“ publiziert. Die gesamte Information können Sie dem folgenden Link entnehmen

Der FV Bad Waldsee bittet alle Gastvereine, ab sofort das folgende Formular bei ihren Gastspielen in Bad Waldsee gewissenhaft ausgefüllt bei einem Offiziellen des FV Bad Waldsee abzugeben.

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