Spiel- und Trainingsbetrieb in der Corona-Alarmstufe

Seit heute gilt in Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe. Diese hat auch Auswirkungen auf unseren Spiel- und Trainingsbetrieb. Während sich für immunisierte Personen nichts ändert, sieht die aktuelle Corona-Verordnung bzw. Corona-Verordnung Sport für nicht-immunisierte, d.h. weder geimpfte noch genesene Personen, weitere Einschränkungen vor.

Die Vorstandschaft des FV Bad Waldsee bittet alle Beteiligten um die Einhaltung der neuen Regeln in der Alarmstufe.

Kompakt: Regeln für den Spiel- und Trainingsbetrieb in der Corona-Alarmstufe:

  • Zuschauer*innen: Der Zutritt sowohl im Außen- als auch Innenbereich ist nur Geimpften und Genesenen gestattet (2G)
  • Spieler*innen: Zutritt für den Außenbereich nur mit 2G-Nachweis oder gültigem PCR-Test (3G+), für den Innenbereich nur mit 2G-Nachweis
  • Trainer*innen: Entweder 2G-Nachweis oder Vorlage eines gültigen Antigen-Schnelltest sowohl für den Außen- als auch Innenbereich
  • Schüler*innen werden weiterhin wie immunisierte Personen behandelt. Personen unter 18, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen in der Alarmstufe lediglich einen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Schüler*innen und Kinder unter 6 Jahren werden wie Geimpfte/Genesene behandelt

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